Herzlich willkommen!
Mein Name ist Hubert Zimmermann, und ich habe ein Beratungsunternehmen rund um das Thema Geld. Wie Sie meinem kurzen Lebenslauf entnehmen können, habe ich als Lehrer für Deutsch und Geschichte gearbeitet. Was hat das nun mit Geld, mit einer Finanzberatung zu tun?
Früher habe ich mich oft geärgert, wenn ich eine Frage hatte - während eines Termins in der Bank oder an einen Versicherungsvertreter zu Hause – und am Ende fühlte ich mich trotz der Antwort eher verunsichert, nicht ernst genommen und einfach nicht vollständig oder ehrlich beraten. Aus diesem Grund habe ich 1997 damit angefangen, mich selbst um all diese Fragen zu kümmern. Das führte dazu, dass Freunde und Bekannte mich um Rat fragen – und so kam ich um das Jahr 2000 herum auf den Gedanken, mein eigenes Unternehmen aufzubauen.
Dabei war und ist für mich FREIHEIT immer die oberste Devise:
- frei zu sein, mir und meinen Kunden die Produkte anzubieten, die ich für angemessen, gut und richtig halte.
- frei zu sein, meinen Kunden auch einmal von einem Abschluss abzuraten, wenn ich sie für nicht sinnvoll halte.
- frei zu sein, den Kunden nicht nur umfassend zu beraten, sondern auch in schwierigen Situationen helfen zu können – ohne dabei gleich ein Geschäft machen zu müssen, weil mein Arbeitgeber das verlangt, sei es eine Bank oder eine Versicherung.
Dies alles hilft meinen Kunden, in der Gegenwart und in der Zukunft die größtmögliche Freiheit zu haben, ihr Leben selbständig so zu gestalten, wie sie es sich wünschen.
Über mich: Hubert Zimmermann
*01.06.1951
Oberstudienrat (Deutsch und Geschichte),
selbständiger Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlageberater (IHK)
Verheiratet seit 1.7.1977, zwei Kinder

Beruflicher Werdegang
1970 Abitur in Wiesbaden
1970 – 1977 Studium (Germanistik und Geschichte) in Mainz
1977 – Januar 2013 Schuldienst in Taunusstein und Frankfurt
1997 private Fortbildung in Finanz- und Versicherungsfragen
2000 Gründung der Finanzberatung Zimmermann
2007 Fortbildung zum IHK-geprüften Versicherungsfachmann
2013 Bestätigung als IHK-zertifizierter Finanzanlageberater
Philosophie: Absichern geht vor Ansparen!
Was nützen der schönste Sparvertrag für Kinder, Enkel oder Patenkinder, wenn diese geliebten Menschen durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eine folgenschwere Beeinträchtigung erleiden?
Welchem Berufsanfänger hilft der tollste Sparplan, mit dessen Hilfe er bis zur Rente „garantiert“ Millionär wird, wenn er mit 31 Jahren berufsunfähig wird und die Raten nicht bezahlen kann, ja gerade so mit Hartz IV über die Runden kommt?
Hier gibt es Pflichtaufgaben: Neben der Kranken- und eventuell der Autoversicherung sind je nach Situation eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft, eine private Haftpflicht- und eine Risiko-Lebensversicherung zum Schutz der Familie unabdingbar!
Erst dann kann und sollte es ans Sparen gehen: für das erste eigene Auto, für den Hausbau, für das Sabbatjahr, für die Rente – oder weil man einfach mal eine Million Euro auf dem Konto haben will.
Definition "Makler"
Laut Versicherungsvermittlungsgesetz (§59 VVG) gibt es zwei verschiedene Vermittler von Versicherungsverträgen:
- Versicherungsmakler
- Versicherungsvertreter:
Ein Versicherungsvertreter vertritt die Interessen seiner jeweiligen Versicherung, ist dabei ihr gegenüber weisungsgebunden!
Im Gegensatz dazu ist ein Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „treuhänderischer Sachwalter" Ihrer Versicherungsinteressen bezeichnet. Mit anderen Worten: Der Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite.
Der Makler sucht für seine Kunden das passende Produkte aus einer Vielzahl von Versicherern und deren zahlreichen Tarifen heraus. Dazu unterzieht er den Markt einer breiten und objektiven Analyse.
Dies geschieht auf der Basis Ihrer Wünsche und Risiken, also Ihres Bedarfs, den der Makler zuvor im Beratungsgespräch ermitteln muss. Dazu erstellt er das Beratungsprotokoll und übergibt es Ihnen, unbedingt vor Abschluss eines Vertrags.
Seit Mai 2007 (EU-Vermittlerrichtlinie) haben Sie ein Recht darauf, zu erfahren, ob jemand, der mit Ihnen über Versicherungen spricht, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.
Dies erkennen Sie anhand der „Erstinformation“, die jeder Vermittler, egal ob Makler oder Vertreter, Ihnen zu Beginn eines Beratungsgesprächs überreichen muss.
Ein Maklervertrag, inkl. Vollmacht und Datenschutzerklärung (siehe Download), regelt die Rechte und Pflichten in der Beziehung zwischen Ihnen und dem Makler.